Bodenschutzanlagen

Aus Dorfchronik
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In Obersiebenbrunn wurden ab 1962 die Bodenschutzanlagen errichtet. Das sind im wesentlichen Waldstreifen, die im Abstand von etwa 250 Meter auf den Feldern errichtet wurden. Die Grundstücke wurden von den Eigentümern zur Verfügung gestellt und blieben in deren Besitz. Früher wurden diese Waldstreifen als "Ackerland" bewertet, jetzt fallen sie unter das Forstgesetz und gelten als "Schutz- und Bannwald".

Obersiebenbrunn hat im Jahr 1962 29.590 Laufmeter Windschutzgürtel mit einer Fläche von 24,32 ha errichtet. Quelle: "Parzellenprotokoll der projektierten Bodenschutzanlagen in der KG Obersiebenbrunn", Archiv der Marktgemeinde Obersiebenbrunn.