Bodenschutzanlagen

Aus Dorfchronik
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In Obersiebenbrunn wurden ab 1962 die Bodenschutzanlagen errichtet. Das sind im wesentlichen Waldstreifen, die im Abstand von etwa 250 Meter auf den Feldern errichtet wurden. Die Grundstücke wurden von den Eigentümern zur Verfügung gestellt und blieben in deren Besitz. Früher wurden diese Waldstreifen als "Ackerland" bewertet, jetzt fallen sie unter das Forstgesetz und gelten als "Schutz- und Bannwald".

Obersiebenbrunn hat im Jahr 1962 29.590 Laufmeter Windschutzgürtel mit einer Fläche von 24,32 ha errichtet. Quelle: "Parzellenprotokoll der projektierten Bodenschutzanlagen in der KG Obersiebenbrunn", Archiv der Marktgemeinde Obersiebenbrunn.

Bildserie: Die Bodenschutzanlagen in Obersiebenbrunn und deren Besitzer. Quelle: Marktgemeinde Obersiebenbrunn

Vertrag mit den Grundstückseigentümern

Mit jedem Eigentümer wurden Verträge aufgestellt. Hier wird der Vertrag mit der Gemeinde Obersiebenbrunn gezeigt. Die Verträge mit den anderen Besitzern waren nach dem selben Muster formuliert. Quelle: Marktgemeinde Obersiebenbrunn

Bodenschutzanlagen 5.jpg

Ablehnung der Bodenschutzanlagen

Schreiben des Bürgermeisters an die Landesregierung:
Bodenschutzanlagen 4.jpg