Heimatberechtigung
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Ende des 19. Jahrhundert bemühten sich viele Menschen in der K.u.K. Monarchie in einer Ortschaft um die Heimatzuständigkeit. Dazu gab es sogar einen gesetzlich Grundlage: Gesetz vom 5. Dezember 1896.
(Näheres über diese Regelung ist vorläufig nicht bekannt, --WikiSysop2 08:56, 1. Mär. 2010 (UTC))
Bild: Verleihung der Heimatzugehörigkeit an Heinrich Frohner von Obersiebenbrunn, am 12. Dezember 1901. Quelle: Gerhard Frohner