Heimatberechtigung
Heimatberechtigung
Ende des 19. Jahrhundert bemühten sich viele Menschen in der K.u.K. Monarchie in einer Ortschaft um die Heimatzuständigkeit. Dazu gab es sogar einen gesetzlich Grundlage: Gesetz vom 5. Dezember 1896.
(Näheres über diese Regelung ist vorläufig nicht bekannt, --WikiSysop2 08:56, 1. Mär. 2010 (UTC))
Heimatschein von 1901
Bild: Verleihung der Heimatzugehörigkeit an Heinrich Frohner von Obersiebenbrunn, am 12. Dezember 1901. Quelle: Gerhard Frohner
Gerhard Frohner stellt sich die Fragen:
Frage: Warum war dies so wichtig? Welchen Vorteil oder welchen Nachteil hatte ein Gemeindebürger?
Es muss was auf sich gehabt haben, sonst hätte man nicht dafür angesucht.
Lange Wartezeiten wurden eingehalten.
Großvater kam 1881 nach Obersiebenbrunn,bekleidete einige wichtige Funktionen im Ort, musste trotzdem
20 Jahre auf dieses Dokument warten. Ich glaube mit dem Anschluss an Deutschland war es damit zu Ende.
Heimatschein von 1914
Heimatschein von 1919
Heimatschein von Herrn Martin Grimling (Ing. Martin Grimlings Großvater):
Heimatschein von 1923
Am 24. 4. 1923 wurde Herrn Jakob Gustavik der Heimatschein von der Gemeinde Obersiebenbrunn ausgestellt.
Quelle: Birgit Neumann, geb.Gustavik
Am 30. 4. 1923 wurde Frau Agnes Halicek das Heimatrecht in der Gemeinde Obersiebenbrunn verliehen. Frau Haliceks Nichte, Pauline Halicek wurde am 9. April 1945 durch die Handgranate eines SS-Soldaten getötet. Link: Personenopfer in Obersiebenbrunn
Quelle: Thomas Soucek, Platt, Niederösterreich