Heimatberechtigung

Aus Dorfchronik
Version vom 1. März 2010, 08:56 Uhr von Dokumentation+Obersiebenbrunn>WikiSysop2 (Die Seite wurde neu angelegt: „Ende des 19. Jahrhundert bemühten sich viele Menschen in der K.u.K. Monarchie in einer Ortschaft um die Heimatzuständigkeit. Dazu gab es sogar einen gesetzlich …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ende des 19. Jahrhundert bemühten sich viele Menschen in der K.u.K. Monarchie in einer Ortschaft um die Heimatzuständigkeit. Dazu gab es sogar einen gesetzlich Grundlage: Gesetz vom 5. Dezember 1896.

(Näheres über diese Regelung ist vorläufig nicht bekannt, --WikiSysop2 08:56, 1. Mär. 2010 (UTC))

Bild: Verleihung der Heimatzugehörigkeit an Heinrich Frohner von Obersiebenbrunn, am 12. Dezember 1901. Quelle: Gerhard Frohner

Heimatberechtigung H F .jpg