Revolution 1848

Aus Dorfchronik
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Die Bauern von Obersiebenbrunn unterstanden der Herrschaft Obersiebenbrunn. Mit dem 7. 9. 1848 wurde das Untertänigkeitsverhältnis und die Leibeigenschaft aufgelöst. So gesehen waren die Bauern frei und unterstanden nun als freie Bürger verwaltungsmäßig der Bezirkshauptmannschaft statt der Herrschaft.

Wie kam es zu dieser Bauernbefreiung?


Das Jahr 1848 und seine Folgen

Auszug aus: Prem, E.: "Obersiebenbrunn, Geschichte einer Marktgemeinde". Seite 100-104, Obersiebenbrunn 1990.

Das Jahr 1848 und seine Folgen Die österreichische Revolution 1848 hat wie jede Revolution nach 1789 die Französische Revolution als Modell.

Dem Beispiel der Pariser Februarrevolution folgend, kam es in den „Märztagen" des Jahres 1848 zu einem Volksaufstand gegen das absolutistische Regime des Staatskanzlers Metternich. Die neue Zeit pochte mit Ungestüm auch an die Pforten Österreichs. Kaiser Ferdinand I. gewährte nach dem Rücktritt Metternichs eine freiheitliche Verfassung, gestattete die Gründung einer Nationalgarde und erließ ein liberales Pressegesetz.

Nach durchgeführter Wahl in den konstituierenden Reichstag stellte am 26. Juli 1848 der jüngste Abgeordnete Hans Kudlich seinen ersten Antrag auf Aufhebung des bäuerlichen Untertänigkeitsverältnisses.

Der Antrag Kudlichs lautete: „Die Reichsversammlung möge beschließen: Von nun an ist das Untertänigkeitsverhältnis samt allen daraus entspringenden Rechten und Pflichten aufgehoben, vorbehaltlich der Bestimmungen, ob und wie eine Entschädigung zu leisten ist."

Nach langwierigen Verhandlungen und Debatten hat er seinen Antrag verbessert bzw. ergänzt und ihm folgenden Wortlaut gegeben:

„Die hohe Reichsversammlung möge beschließen:
1. Daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören habe.
2. Daß Robot und Zehent sowie alle anderen die Freiheit des bäuerlichen Grundbesitzes beschränkenden, nicht privatrechtlichen, sondern aus dem Verhältnisse der Grundherrlichkeit, Bergherrlichkeit, Vogteiherrlichkeit, Schutzobrigkeit, Dorfobrigkeit und des Lehenbandes entspringenden Lasten nicht mehr zu leisten seien.
3. Daß eine aus den Vertretern aller Provinzen eigens gewählte Kommission mit thunlichster Beschleunigung über diese Angelegenheit, sowie über die etwaige Entschädigung Gesetzentwürfe auszuarbeiten habe.
4. Daß an die Stelle des alten Patrimonialgerichtswesens eine neue Gerichtsverfassung zu treten habe, bis zu deren Einführung jene fortzubestehen habe.
5. Daß hierüber zur Beruhigung des Landvolkes eine Proklamation zu erlassen sei."

Es wurde lange debattiert und verhandelt.

73 Ergänzungs- und Verbesserungsanträge wurden von den Reichstagsabgeordneten gestellt. 141 Redner meldeten sich während der fünf Wochen dauernden Reichstagsberatungen zum Bauernbefreiungsantrag zu Wort.

Das Gesetz trat am 7. September 1848 in Kraft.

Es hatte folgende Wirkungen:
Der Bauer wird voller Eigentümer des von ihm besessenen Bodens;
die Grundlasten fallen weg.
Das Obereigentum und die damit verbundenen Rechte werden den Grundherren entzogen.
Die Geld-, Natural- und Arbeitsleistungen, der Zug-und Handrobot, der Zehent, die Veränderungsgebühren usw. sind aufgehoben.
Naturalgiebigkeiten an Kirchen, Schulen und Pfarren werden abgelöst.
Der persönliche Untertänigkeitsverband und alle daraus entstehenden Lasten und Verpflichtungen, das persönliche Schutzverhältnis, die Dorf- und Bergherrlichkeit, das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden und die Jagdfronen werden beseitigt.

Die bis dahin von den Grundherren ausgeübte Rechtspflege übernimmt der Staat. Nur die Frage der „Grundentlastung", die Entschädigung an die Grundherren bedurfte noch langwieriger Verhandlungen, bei denen aber schließlich doch eine alle Seiten befriedigende Lösung gefunden wurde.

Die Grundentlastungskommission

In diesem Zusammenhang wurde in Großenzersdorf eine Grundentlastungskommission eingerichtet, die dafür sorgte, daß die Bauern ihre „Grundentlastung" (d. h. die Entschädigung des Grundherren mit einem Drittel des Grundwertes) in 20 Jahresraten durchführen konnten. Danach erhielten die Bauern einen amtlichen Bescheid und waren Eigentümer ihres Grundes.

War es wirklich eine „Bauernbefreiung?

Die Aufhebung der Grundherrschaften und die damit verbundenen Beseitigung des bäuerlichen Untertänigkeitsverältnisses war eine der wichtigsten Errungenschaften der Revolution von 1848. Durch die damit verbundenen Neuregelungen wurden zahlreiche Mißstände und Unzukömmlichkeiten abgestellt.

Die Aufhebung der grundherrlichen Rechte als „Bauernbefreiung" zu bezeichnen, ist jedoch nur bedingt richtig. Statt des „Dienstes" für die Herrschaft mußten die Bauern nun erhöhte Steuern zahlen, und an die Stelle des Gehorsams trat die Pflicht zur Befolgung der behördlichen Verordnungen. Außerdem fielen mit der Aufhebung der Untertänigkeit auch die Verpflichtung der Grundherrn gegenüber ihren Untertanen weg, wie etwa der obrigkeitliche Schutz und die Unterstützung in Notlagen.

Die bisher der Herrschaft Obersiebenbrunn unterstellten Bauern waren seit dem 7. 9. 1848 von ihrem Untertänigkeitsverhältnis gelöst und unterstanden nun als freie Bürger verwaltungsmäßig der Bezirkshauptmannschaft statt der Herrschaft.

Das Sturmjahr 1948

Literatur: Zöllner, E. & Schüssel, Th.: "Das Werden Österreichs", 5. Auflage, Österreichischer Bundesverlag, Wien 1982.

1847 gab es eine schlechte Ernte, die im Herbst "Hungerkrawalle" auslösten. In Ungarn wurde eine Konstitution (wie eine westliche Verfassung) gefordert.

13. März 1848:

"Eine große Menschenmenge sammelte sich vor dem Landhaus in der Herrengasse und drang in Hof und Gänge des Gebäudes ein. Der Arzt Dr. Adolf Fischhof hielt eine Ansprache, auch wurde die Proklamation Kossuths verlesen. Die von den aufgeregten Volksmassen bedrängten Stände wollten eine eigene Petition an den Hof richten. Da die Lage bedenklich schien, erhielt ein Pionierbataillon Befehl, die Herrengasse zu säubern. Ein unüberlegter Schießbefehl forderte zahlreiche Opfer. Nun wuchsen Barrikaden in den engen Straßen der Inneren Stadt (I. Bezirk Wiens) aus dem Boden, in den Vorstädten zündeten unverantwortliche Elemente Fabriken an, Polizeistuben wurden gestürmt, einige Beamte gelyncht." Seite 192.

"Am 14. März erfolgte die Aufhebung der Zensur, ein Pressegesetz sollte folgen." Polizeiminister Sedlnitzky und Metternich wurden entlassen. "Die Wiener revolutionäre Bewegung hatte also in den Märztagen beträchtlichen Erfolg, doch blieb sie - von einigen Aktionen in Graz abgesehen - in den deutschen Gebieten der Monarchie ziemlich isoliert."

"In Wien kam es zu einem Umbau der Staatsverwaltung, der sogar das Sturmjahr überdauerte. Die Hofstellen, Hofkanzleien und Hofkammern wurden durch Ministerien ersetzt oder überhaupt liquidiert, an die Stelle des Staatsrates und der Staatskonferenz trat der Ministerrat. Im April wurde eine neue Verfassung verkündet; sie galt nur für die nichtungarischen Länder, auch die italienischen Besitzungen wurden nicht erwähnt. Diese „Konstitution" befriedigte nicht; man erzwang am 15. Mai die Zurücknahme der Verfassung und die Zusage eines allgemeinen und gleichen Wahlrechtes."

"Der Kaiser begab sich heimlich nach Innsbruck, wo man ihn mit Jubel aufnahm. Nach einer kurzdauernden Beruhigung der Bevölkerung gewannen die radikalen Elemente in Wien wieder das Übergewicht. Örtlich kam es zum Barrikadenbau und zu Schießereien."

"Eine neue Regierung berief den konstituierenden Reichstag ein. ... Schwung kam erst in die Beratung, als der Schlesier Hans Kudlich am 26. Juli 1848 einen kurzen und bündigen Antrag auf Aufhebung des bäuerlichen Untertänigkeitsverhältnisses stellte, der nach einer längeren Diskussion über die Entschädigungsfrage angenommen wurde. Damit hatten die Bauern erlangt, was sie wollten, ihr Interesse an der Revolution begann zu schwinden."



Von der Freiheit in die Krise - die Bauern im 19. Jahrhundert.

Aus dem Buch von Erwin Haselberger "Schloss Weinzierl und Francisco Josephinum". Quelle: Gerhard Frohner


Die Geschichte der „Bauernbefreiung" in Österreich offenbart eine tragische Ironie. In den Wirren des Revolutionsjahres 1848, als die Bürger im März auf die Barrikaden stiegen gegen diesen Kontrollstaat, gegen Unterdrückung und Gottesgnadentum, als der Kaiser vorm Volk floh und der dunkle Fürst Metternich sich verkleidet aus Wien schleichen musste, als man im Juli die Einsetzung eines Parlamentes, des Reichstages, erzwang, als im September das Ende der Grundherrschaft beschlossen wurde, da war die Freude groß bei den Bauern. Sie hatten ein System abgeschüttelt, das seit tausend Jahren auf ihren Schultern lastete, das seinen Ursprung und seine Berechtigung hatte in der feudalen Gesellschaft des frühen Mittelalters, das im Hochmittelalter schon überholt war und die letzten fünfhundert Jahre nur mehr zu einem nützte - die Landbevölkerung zu knechten und auszubeuten. Die Freude war so groß, dass sie darüber auf die Revolution vergaßen. Als im Oktober ihr Held Hans Kudlich durch Niederösterreich zog und die Bauern aufforderte, nach Wien zu marschieren, jubelten sie ihm zu. Aber sie folgten ihm nicht. Sie hatten, was sie wollten. Die Arbeiter und Studenten in Wien blieben auf sich gestellt und wurden von der kaiserlichen Armee zusammengeschossen. Im Dezember verzichtete der ungeschickte Kaiser Ferdinand auf den Thron zugunsten seines Neffen Franz Joseph, dem es gelang, die Staatsgewalt zu zentralisieren und die meisten Errungenschaften der Revolution wieder aufzuheben. Die Freiheit der Bauern wagte er nicht anzutasten. Aber sie blieben auf gravierenden Problemen sitzen. Zunächst bedeutete die Durchsetzung des Neoabsolutismus, dass dieselben Kräfte, welche die Bauern über Jahrhunderte gepresst hatten, jetzt mit der Verwaltung ihrer Freiheit betraut waren. Ihr mangelndes Wohlwollen zeigte sich bei der Ablösung der alten Nutzungsrechte an Gemeinschaftsweiden und Wald, die zum Nachteil der kleinen Bauern geschah und vielen Klein-häuslern überhaupt die Lebensgrundlage entzog.