Ausläuten der Verstorbenen
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Ausläuten
Text von Helga Hansi und Ing. Waltraud Hansi
Der alte Brauch des „Ausläutens“ beim Tod eines Gemeindeangehörigen, hat sich bis jetzt erhalten. Vor ein paar Jahrzehnten noch wurde bei einem Mann dreimal, bei einer Frau zweimal und bei einem Kind einmal mit dem „Zügenglöckerl“ ausgeläutet. In der heutigen Zeit läutet die Totenglocke für jeden Verstorbenen nur 1 Gesätzchen.
Das sogenannte Zügenglöckchen ist die kleinste und älteste Glocke in unserem Kirchturm.
Bild des Zügenglöckerls wird nachgetragen